Die Anmeldung zu einem wissenschaftlichen Aufenthalt mit Objectif Sciences International impliziert, dass die Teilnehmer und Teilnehmerinnen (oder deren Eltern für Minderjährige), die hier beschriebenen Teilnahmebedingungen akzeptieren.
Organisation
Der Verein Objectif Sciences International ist eine internationale Nichtregierungsorganisation (INRO), dessen Sitz sich in Genf bedindet, mit dem Ziel, den internationalen Organisationen der UNO so nah wie möglich zu sein, die sich um Themen im Zusammenhang mit der nachhaltigen Entwicklung kümmern.
Die Aufenthalte werden von regionalen und thematischen Vereinen organisiert, die die NGO OSI bilden.
Jeder dieser Vereine befolgt die Regeln betreffende der Funktionsweise, der Pädagogik, der Sicherheit, der Wissenschaft und der Logistik der INRO Objectif Sciences International ganz genau.
Alle Teams der wissenschaftlichen Erzieher arbeiten gemeinsam zwischen den unterschiedlichen Zentren der wissenschaftlichen Aufenthalte.
Die Zentren der wissenschaftlichen Aufenthalte profitieren von einem gemeinsamen Ressourcenzentrum, das all ihre Aktivitäten bestmöglich einsetzt, aber auch um die vielen pädagogischen, wissenschaftlichen und organisatorischen Austausche zu entwickeln zwischen den Gebietsteams des Vereins.
Teilnahme an den Gebühren
Die Aktionen der NRO Objectif Sciences International gehören zu einem juristischen und steuerlichen Mittel, das sich Congés Solidaires nennt (solidarische Aufenthalte). Sie kaufen keinen Aufenthalt. Die erwähnten Tarife stimmen mit der Summe überein, die Ihre Mission (oder die des Jugendlichen, für den Sie die Verantwortung tragen) kostet. Sie überweisen diese Summe als Spender des Vereins mit dem Ziel, diesen Aktivitäten nachzugehen. Das gleiche gilt für alle Gebühren oder Ausgaben, die an Ihre Mission gebunden sind, oder die des Jugendlichen (Gebühren für die Vorbereitung der Mission, Transport, Impfung, Visum).
Die Summe, die es erlaubt Ihre Abfahrt oder die Abfahr des Jugendlichen zum Zielgebiet zu erlauben, wird unter Berücksichtigung von möglichen Druckfehlern, Editionsfehlern oder Weglassungen angegeben. Er enthält alle Steuern und kann bei einer Steuerklärung im Gegenzug für Ihre Spende zurückgefordert werden.
Die Summe der der NRO erhaltenen Spende gibt Recht auf Steuervergünstigungen gemäß den legalen Mitteln jedes Landes. Der Prozentsatz dieser Steuervergünstigungen ist eine Funktion dieses legalen Mittels je nach Land.
Übrigens, Sie oder Ihr Kind tragen zu den wissenschaftlichen, solidarischen Forschungsaktivitäten des Vereins im originalen pädagogischen Rahmen bei, der von der INRO Objectif Sciences International entwickelt wurde, um es allen zu erlauben, durch die Praxis zu lernen und sich in der nachhaltigen Entwicklung zu engagieren.
Ab dem Moment, an dem Sie Ihre Spende getätigt haben, kann der Verein die Anzahl der Teilnehmer empfangen, die der Gebühr entsprechen, und die damit Zugang zu allen Aktivitäten des Aufenthalts haben, ebenso wie die Unterbringungen in einer Komplettpension, der Rahmen und die Schutzversicherung.
Es wird festgelegt, dass die vorgesehenen Missionen, die aufgrund Ihrer Abwesenheit nicht stattfinden können, in keinem Fall Anlass zu einer Rückerstattung geben.
In den erwähnten Tarifen sind nicht die Transportkosten enthalten, um den Aufenthalt zu erreichen, noch Taschengeld für den Jugendlichen oder von den Eltern für die Jugendlichen.
Reservierung
Die Platzanmeldung ist wirksam ab Anmeldung im Online-Shop des Vereins. Die Anmeldung wird gültig ab Empfang des Anmeldeformulars, komplett ausgefüllt, mit der Minimalzahlung von einem Drittel der Teilnahmegebühren der jeweiligen Mission.
Nachdem der Online-Shop benutzt wurde, um die Plätze anzumelden, erhalten Sie per Mail ein auszufüllendes Formular. Falls das Formular 6 Tage später per Mail oder Post nicht empfangen wird und danach wird die Anmeldung annuliert und der Platz wird als nichtangemeldet betrachtet und er wird dann erneut online zu Verfügung gestellt.
Regeln
Der Aufenthalt muss zwingenderweise 40 Tage vor Beginn des Aufenthalts bezahlt worden sein. Für jede verspätete Anmeldung (weniger als 40 Tage vor dem Aufenthalt) muss die Summe komplett in einem Rutsch bezahlt sein.
Für jede Banküberweisung muss diese 30 % der Aufenthaltskosten entsprechen. Unter den Gesamtkosten versteht man, dass dieser alle möglichen Überkosten enthält, die entstehen können, nämlich die Transportkosten und die Rücktrittsversicherung.
Wird die Zahlung nicht 40 Tage vor dem Aufenthalt beglichen und ohne Informationen Ihrerseits behalten wir uns das Recht vor, zu denken, dass der Teilnehmer oder die Eltern den Aufenthalt zu cancelln.
Modalités de paiement
Die Bezahlung erfolgt per Scheck, Banküberweisung, in Form von CAF-Bons, oder Ferienschecks CPS-Bons oder durch die finanzielle Unterstützung durch ein Unternehmenskomittee.
Hinweis für Frankreich : falls Sie Bons der französischen Familienkasse CAF oder Ferienschecks benutzen, möchten wir Sie bitten, diese in der selben Post mitzuschicken, die den Scheck enthält, und gegebenenfalls beide Dokumente sobald wie möglich in separaten Briefen zu schicken, damit uns dies die Verwaltungsarbeit erleichtert.
Hinweis für Französisch-Polynesien : falls Sie CPS-Bons verwenden, möchten wir Sie bitten, diese in den selben Brief zu geben, der den Scheck enthält, und gegebenenfalls beide Dokumente sobald wie möglich in separaten Briefen zu schicken, damit uns dies die Verwaltungsarbeit erleichtert.
Änderungen
Ihrerseits :
- Falls Sie Ihren Aufenthalt bis 60 Tage vor dem Beginn des Camps ändern möchten werden Ihnen keine Kosten in Rechnung gestellt. Falls Sie Ihren Aufenthalt zwischen 60 und 45 Tage vor Beginn des Camps ändern möchten, verlangen wir von Ihnen Änderungsgebühren in Höhe von 30 €/30 $, und falls Sie Ihren Aufenthalt 30 Tage oder später vor dem Beginn des Camps ändern möchten, verlangen wir von Ihnen Gebühren in Höhe von 60 €/60 $.
- Falls Sie Ihre Transportmöglichkeit ändern möchten wird von Ihnen nur die Differenz zwischen den beiden Transportmöglichkeiten verlangt, falls Sie uns mehr als 60 Tage vor dem Beginn informieren. Falls Sie uns zwischen 60 und 15 Tagen vor dem Beginn informieren, verlangen wir von Ihnen zusätzliche Kosten von 40 €/40 $, und falls Sie Ihre Transportmöglichkeit während der 15 Tage vor dem Ferienbeginn ändern möchten, sind wir verpflichtet, die gesamten Kosten der ursprünglichen Transportmöglichkeit zu erheben.
- Der angemeldete Teilnehmer kann seinen Vertrag bis spätestens 7 Tage nach Ferienbeginn an jemand anders abtreten, falls der neue Teilnehmer die gleichen Bedingungen wie er erfüllt.
seitens des Vereins :
- Es kann sein, dass gewisse minimale Änderungen dem Inhalt oder der Ferienorganisation aus nicht-Vereinsgründen hinzugefügt werden müssen. In einem solchen Fall kann der Teilnehmer keine Entschädigung verlangen. Wir verstehen unter minimalen Änderungen solche Änderungen, die weder den geregelten Ablauf des pädagogischen Projekts, das von den Pädagogen vorbereitet wurde, gefährden, noch seine Aktivitäten, die im Katalog vorgestellt wurden.
Stornierung
seitens des Teilnehmers, falls Sie nicht die Rücktrittsversicherung, die als Option vorgeschlagen wird, in Anspruch genommen haben :
- Falls Sie mehr als 45 Tage vor dem Beginn stornieren, werden 30 % der Summe des Ferienaufenthalts einbehalten.
- Falls Sie weniger als 45 Tage vor dem Beginn stornieren, werden 50 % der Gesamtsumme (Ferien + Transport) fällig.
- Falls Sie weniger als 7 Tage vor dem Beginn stornieren, wird die Gesamtsumme (Ferien + Transport) einbehalten.
- Jeder begonnene Ferienaufenthalt muss unabhängig des Abreisegrundes komplett bezahlt werden, es sei denn Sie entscheiden sich für die Reiserücktrittsversicherung, die Ihnen als Option angeboten wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass jede Anmeldung innerhalb der nächsten 7 Tage storniert werden kann.
unsererseits :
Objectif Sciences International behält sich das Recht vor, einen Ferienaufenthalt zu stornieren oder ihm wichtige Änderungen hinzuzufügen, falls klimatische oder materielle Gründe den Verein dazu zwingen, oder falls die Anzahl der Teilnehmer weniger als 50 % der vorhergesehenen Anzahl beträgt. In diesem Fall warnen wir Sie per Brief so bald wie möglich und schlagen Ihnen eine Lösung in Form eines Ersatzes vor, falls dieser nötig ist (insbesondere im Fall einer Stornierung). Falls keine Ersatzlösung Ihnen gefällt, erstattet Objectif Sciences International die überwiesenen Summen gänzlich und unmittelbar.
Gleichermaßen behält sich Objectif Sciences International das Recht vor, jeden Teilnehmer abzulehnen, falls die erforderten Anforderungen für den Ferienaufenthalt nicht vollständig erfüllt sind.
Für mehr Informationen über die Bedingungen mit Reiserücktrittsversicherung, lesen Sie den folgenden Absatz.
Reiserücktrittsversicherung
Objectif Sciences International und seine Mitglieder haben eine Haftpflichtversicherung und eine Rückführungsversicherung [1] bei ihrer Versicherung abgeschlossen, die all ihre Aktivitäten umfasst. Allerdings umfasst diese nicht die Möglichkeit einer Stornierung der Ferien Ihrerseits.
Aus diesem Grund bieten und empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer zusätzlichen Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Im Fall einer Stornierung Ihrerseits mit Reiserücktrittsversicherung erstatten wir Ihnen den Betrag des Ferienaufenthaltes mit Ausnahme einer Summe von 10 % des Betrags des Ferienaufenthaltes plus dem Betrag der Versicherung, ebenso wie die bereits entstandenen Kosten im Falle einer Stornierung im Laufe eines Ferienaufenthaltes, der bereits begonnen hat, seitens des Teilnehmers. Diese Versicherung ist nur in dem Fall gültig, falls das Visum nicht erhalten wurde, im Krankheitsfall, bei einem Unfall oder bei einem Todesfall des Versicherten oder eines Mitglieds seiner engsten Familie (Bruder oder Schwester, Vater, Mutter, Schwiegereltern oder Großeltern).
Tritt einer dieser Fälle ein, muss die Stornierungsanfrage per Brief mit Einschreiben abgeschickt werden, und er muss die medizinischen Gutachten oder die Todesanzeige enthalten. Objectif Sciences International behält sich das Recht vor, jegliche Stornierung ohne Nachweise oder jede aus nichtigen Gründen erfolgte Stornierung abzulehnen.
Fotos und Berichte
Die Teilnehmer können während ihrer Ferien fotografiert werden. Sie und ihre Eltern (für die jungen Teilnehmer) erkennen an, dass diese Fotos, die von den Mitgliedern des Vereins gemacht wurden, auf den Internetseiten von Objectif Sciences International und zur Illustration unserer zukünftigen Broschüren verwendet werden. Sie erkennen ebenfalls an, dass Fernsehberichte, Radiosendungen oder Zeitungsartikel während der Ferien angefertigt werden können, und dass die jungen Teilnehmer interviewt werden können.
Somit weisen die Teilnehmer und die Eltern von Kindern im Voraus jegliche Form von Regressanspruch, Schadensersatz oder Entlohnung, die sich aus den Fotos und Berichten ergeben, zurück.
Daten und Informationen
Die Teilnehmer und ihre Familie besitzen das Recht, Zugang auf Ihre Informationen, die die Zentren für wissenschaftliche Ferien erheben können, um ihre Aktivitäten durchzuführen, zu erhalten und sie zu ändern.
Medizinische Kosten
Medizinische Kosten und Kosten für einen Krankenwagen, die bei einer Krankheit oder einem Unfall entstehen, können manchmal vom organisierenden Verein der Ferien übernommen werden. Durch die Anmeldung eines Kindes an einem Ferienaufenthalt erkennen die Eltern im Voraus an, die Gesamtheit der vorausgezahlten Summen zu erstatten. Das gleiche gilt für jeden anderen erwachsenen Teilnehmer, der an einem wissenschaftlichen Solidaritätsaufenthalt teilnimmt.
Im Übrigen erkennen die Eltern oder die erwachsenen Teilnehmer im Voraus an, dass im Fall eines Notfalls oder im Bedarfsfall, geeignete Maßnahmen seitens des Vereins getroffen werden können, wie z. B. eine Krankenhauseinlieferung oder ein chirurgischer Eingriff.
Natürlich behält Objectif Sciences International die notwendigen Dokumente, damit Sie die gesamte oder teilweise Kostenerstattung von Ihrer Krankenkasse erhalten können.
Regeln über das Zusammenleben in einer Gruppe
Das Leben in einer Gruppe führt zu einigen Einschränkungen. Für einen guten Ferienablauf verpflichten sich die Teilnehmer dazu, die Regeln über das Zusammenleben in einer Gruppe zu respektieren, die am Ferienanfang vom pädagogischen Team verkündet werden.
Somit muss jeder Teilnehmer anerkennen, dass er den grundlegenden Benimmregeln folgt, und dass er die Instruktionen der Direktion des Zentrums der wissenschaftlichen Ferien respektiert.
Jeder Teilnehmer muss sich gegenüber dem Betreuungspersonal, dem Servicepersonal ebenso wie den anderen Teilnehmern gegenüber gut benehmen.
In gleicher Hinsicht wird jeder Teilnehmer dazu angehalten, sich korrekt zu kleiden.
Sollte der Feriendirektor feststellen, dass er nicht mehr die Verantwortung für einen Teilnehmer übernehmen kann, dessen Benehmen die anderen Teilnehmer stört
oder negative Folgen für den Ferienablauf hat, so verpflichten sich die Eltern dazu, alles Mögliche zu unternehmen, um seine sofortige Heimreise zu garantieren,
deren Kosten sie tragen müssen. Die Familie kann keine Erstattung verlangen und muss alle anderen Kosten, die mit der Heimreise des Teilnehmers zusammenhängen, allein tragen.
Vorbehalte
Der Verein setzt alle möglichen Mittel für einen geregelten Ferienablauf ein. Allerdings trägt der Verein keine Verantwortung im Falle eines externen Vorfalls oder einer höheren Gewalt (z. B. Unwetter) oder fremde Gewalt, die nichts mit den Angestellten oder aktiven Mitgliedern zu tun hat.
Der Verein trägt auch keine Verantwortung im Fall von Gewalttaten durch andere Personen, bei Diebstählen, Versäumnissen oder Verlusten von Objekten, die den Teilnehmern gehören, einschließlich falls der Vorfall durch einen anderen Teilnehmer begangen wird. Es wird den Teilnehmern dringend geraten, keine Wertgegenstände bei sich zu führen. Wenn Sie mit Wertgegenständen (beim Lernen, eine Drohne zu steuern, beim Lernen, ein Teleskop zu verwenden etc.) anreisen, um den Aufenthalt noch mehr zu genießen, achten wir darauf, dass Ihre Gegenstände jenseits der von Ihnen verwendeten Zeit geschützt werden, allerdings gelten die gleichen Vorbehaltsbedingungen, wie sie hier beschrieben sind.
Objectif Sciences International trägt keine Haftung bei Änderungen im Zeitplan, die durch die Transportgesellschaften entstehen, die Bahnhöfe, noch für zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen (insbesondere nicht übertragbare Zugtickets oder nicht erstattbare Tickets für Ihre Reisen bis hin zu Gruppenreisen).
Außerdem trägt Objectif Sciences International in keinem Fall die Verantwortung und unterliegt auch keiner Erstattungspflicht für den Fall, dass ein Teilnehmer in Ermangelung eines behördlichen Dokumentes nicht die Grenze für jeden Ferienaufenthalt im Ausland überschreiten kann.
Wir sind bestrebt, Störungen, die sehr selten vorkommen, so weit wie möglich einzuschränken und dies insbesondere indem wir Sie von jeder bekannten Änderung so weit wie möglich im Voraus in Kenntnis setzen.
Verantwortungszurückweisung
Nach Beendigung der Ferien endet die Mission des Zentrums für wissenschaftliche Ferien mit der Rückführung und der Rückgabe der Teilnehmer in die Obhut ihrer gesetzlichen Vormünder. Somit weist das Zentrum jegliche Verantwortung für Vorfälle von sich, die nach dem Aufenthalt entstehen können.
Bewertung
Am Ende der Ferien wird Ihnen ein Formular zugeschickt, das es jedem Teilnehmer und seiner Familie ermöglicht eine qualitative Bewertung der Ferien vorzunehmen.
Reklamation
Jede Reklamation muss innerhalb von 15 Tagen nach den Ferien zwingenderweise per Brief erfolgen, der mit Empfangsbestätigung verschickt wurde. Nach dieser Frist wird keine Reklamation mehr akzeptiert.
Einspruch
Im Fall einer Streitsache oder falls eine Auslegung der aktuellen Beitrittsbedingungen zu den Ferienaufenthalten durch einen Dritten sind in letzter Instanz nur die ordentlichen Gerichte zuständig, von denen die Zentren für wissenschaftliche Ferien abhängen. (Tribunal der großen Instanz von Bordeaux in Frankreich, Hof von Quebec von Shawinigan in Quebec, Tribunal der großen Instanz von Papeete in Tahiti, Tribunal von Tokio in Japan, Tribunal der großen Instanz von Kinshasa in RDC)
Dieses Tribunal und alle anderen Justizorgane können allerdings nur bei diesen aktuellen Maßnahmen einberufen werden wenn die beiden Parteien nicht zuerst eine Streitschlichtung einer selbst gewählten und von beiden Parteien akzeptiertem Schlichter beigewohnt haben, und dass diese Schlichtung fehlgeschlagen ist.
Dieser Streitschlichter ist nur dann zuständig, wenn die beiden Parteien bereits vorher versucht haben, ihren Streit auf friedliche Art und Weise beizulegen.
Notes:
[1] Rückführungsversicherung : im Fall eines Vorfalls mehr als 50 km von ihrem Wohnort entfernt genießen die Teilnehmer der Aktivitäten eine Versicherungsgarantie. Die folgenden Leistungen werden umfasst:
die medizinischen Kosten und die Kosten einer Hospitalisation
die Rückführung von Verletzten und schwer Kranken
die Transportkosten, um bei Begräbnissen zu helfen, falls ein Nahestehender stirbt (Bruder oder Schwester, Vater, Mutter, Schwiegereltern oder Großeltern).